Arbeitskleidung – die Uniform des Lebens

Als Arbeitskleidung wird von vielen Menschen oftmals nur eine spezielle Kleidung für den einen entsprechenden Beruf gesehen. Eine Krankenschwester trägt als typische Kleidung meist weiß, ein Polizist hat seine bekannte Uniform und ein Handwerker trägt funktionale Kleidung, die ihn vor Schmutz schützen soll und in der er viele Utensilien unterbekommen kann.
Viele Bekleidungen für die Arbeit tragen den Namen des Unternehmens, zu dem ihre Träger gehören, haben einzigartige Drucke oder sind für spezielle Branchen in signifikanten Farben gehalten. Hier soll über das Design der Kleidung eine gewisse Außenwirkung erzielt und eine Wiedererkennung erreicht werden.
Doch als Arbeitskleidung kann jede Kleidung bezeichnet werden, die man für die Verrichtung seiner täglichen Arbeit trägt. Dazu gehören demnach auch die Blusen und Hemden, die der Bankkaufmann oder die Versicherungsangestellte tragen. Dazu gehört ebenfalls die Sportkleidung, die ein Fitnesstrainer trägt, oder das funktionale Outfit eines Erziehers.
Diese Kleidung erfüllt in jedem Fall einen bestimmten Zweck, sie dient als Identifikation mit einem Berufsbild oder gehört zum guten Ton einer Branche.
Man unterscheidet rechtlich im Bereich der Arbeitskleidung jedoch in drei Gruppen. Die Berufsbekleidung sind all jene Kleidungsstücke, die sich für bestimmte Berufe als zweckmäßige Bekleidung erwiesen haben. Hierzu gehört zum Beispiel die Kleidung von Köchen oder Handwerkern.
Die zweite Gruppe bildet die Dienstkleidung. Hierunter fallen die Kleidungsstücke, die vom Arbeitgeber gefordert werden, um zum Beispiel ein Unternehmen zu repräsentieren. Meist sind hier Farbe und Material als ausschlaggebende Punkte zu erachten. Oftmals gibt es diese vom Arbeitgeber gestellt und weist das Firmenlogo auf.
Die dritte Gruppe ist die Schutzkleidung. Hierzu gehören nicht nur die Kleidungsstücke, die zur persönlichen Schutzausrüstung gehören, wie etwa Kittel oder Schuhe, sondern auch all jene, die den Träger vor möglichen Gefahren schützen soll. Man kann hier also auch die Uniform eines Feuerwehrmannes zu zählen.
Oftmals hat eine Arbeitsbekleidung eine funktionelle Bedeutung. Sie soll eine bestimmte Aufgabe erfüllen, eine bestimmte Außenwirkung erzielen oder den Träger vor Gefahren schützen.
Ebenfalls zur Arbeitskleidung zählt die Geschäft – oder Bürobekleidung. Diese nimmt jedoch eine Sonderrolle ein, da sie keine Funktion zu erfüllen hat, sondern in bestimmten Bereichen zum guten Ton gehört und sich etabliert hat. Hierzu gehören Hemd und Bluse im Bereich des Bankwesens oder eine bestimmte Farbe im Bereich der Gastronomie.
Oftmals gilt, dass die Kleidung für die Arbeit, wenn sie vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist, von diesem auch gestellt werden muss oder die Anschaffung zumindest finanziell zu entschädigen ist. Handelt es sich dazu noch um eine Kleidung, die zum Schutz des Arbeitnehmers dient, muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit, die zum an- und ablegen der Kleidung benötigt wird, vergüten und entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von pro-works.ch, nachgelesen werden.


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